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| Eine Unterschrift muss nicht lesbar, aber individuell sein |
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| Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwälte in Berlin |
| Geschrieben von: Steffen Hennings |
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Eine Unterschrift muss nicht gut lesbar, aber individuell sein von Steffen Hennings Bei Mietverträgen über Gewerberäumen ist das Kündigungsrecht des Vermieters im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen nicht gesetzlich eingeschränkt. Beide Vertragsparteien können den Vertrag über die Geschäftsräume bis zum 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündigen. Jeder Mieter, der einen Gewerbebetrieb aufbaut, wird allerdings dann interessiert sein, Planungssicherheit über mehrere Jahre zu erlangen. Auch der Vermieter ist daran interessiert, die Mieterträge für einen möglichst langen Zeitraum sicherzustellen. Daher wird in der Praxis ein Gewerbemietvertrag für 3, 5 oder mehr Jahre befristet und damit das so genannte „ordentliche Kündigungsrecht“, also die Möglichkeit ohne Vorliegen besonderer Gründe zu kündigen, ausgeschlossen.
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