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| Der Vermieter muss Gefahren für die Mieter beseitigen |
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| Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwälte in Berlin |
| Geschrieben von: Steffen Hennings |
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Der Vermieter muss mögliche Gefahrquellen beseitigen von Steffen Hennings Jeder, der irgendeine Gefahrenquelle schafft, muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit Dritte nicht zu schaden kommen. Diese so genannte Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erstreckt sich auf die vermietete Wohnung und auf die Gemeinschaftsflächen, d.h. das Treppenhaus, den Hof oder den Garten. Um eine Gefährdung der Mieter zu verhindern, ist der Vermieter verpflichtet, alle Einrichtungen wie Gasleitungen, Elektroanlagen, Fahrstühle etc. regelmäßig zu prüfen. Er muss Sorge dafür tragen, dass Treppen und Flure regelmäßig gereinigt und ausreichend beleuchtet werden. Im Winter sind die Hof- und Wegflächen des Grundstückes von Schnee und Eis zu beräumen. Eine Änderung der Bauvorschriften zum Schutz der Kinder wäre diesbezüglich aber wünschenswert. Der Autor ist Sozius der Kanzlei Klasen und Hennings und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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