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| Entfällt nach Vertragsende der Grund für die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, so muss der Mieter trotzdem ausziehen |
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| Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht - Fachanwälte in Berlin |
| Geschrieben von: Steffen Hennings |
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Entfällt nach Vertragsende der Grund für die Eigenbedarfskündigung des Vermieters, so muss der Mieter trotzdem ausziehen
Die Mieter widersprachen der Kündigung. Über einen finanziellen Ausgleich konnten sich die Parteien nicht einigen. Daraufhin erhob die Vermieterin Klage. Damit hatte sie Erfolg. Voraussetzung für eine Eigenbedarfskündigung ist zunächst, dass der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Das Landgericht wies darauf hin, dass die Gerichte grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, wie er die ihm gehörende Wohnung nutzen will, zu respektieren haben. Dazu zählt auch der Wunsch des Eigentümers, seinen erwachsenen Kindern und deren Familien zu eigenem Wohnraum zu verhelfen. Die Kündigungsgründe sind nachvollziehbar, da die Tochter der Vermieterin dann zukünftig über eine eigene Küche verfügt und darüber hinaus den Garten nutzen könne.
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